Die Airlines der Lufthansa Group führen auf ihren Flügen von und nach Deutschland eine Pflicht zum Tragen entweder einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske beziehungsweise einer Maske mit dem Standard KN95/N95 ein. Die Regelung tritt am 01. Februar in Kraft. Alltagsmasken sind dann nicht mehr erlaubt.
Mit der Adaption der Regelung greift die Lufthansa Group nun den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Jänner auf. Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette.
Damit sich Fluggäste rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen können, werden sie per E-Mail und auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines informiert.
Nach wie vor ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist und ein negativer COVID-19-Test vorliegt, der beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.
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